Sachbereiche
Nachrichtendienst
Sachbearbeiter Nachrichtendienst:
LM Ing. Rene Schiessler
Der
Sachbereich
Nachrichtendienst
(Funk)
ist
im
Laufe
der
Jahre
zu
einem
immer
wichtigeren
Bestandteil
jeder
Feuerwehr
geworden.
Vor
allem
im
Einsatzfall
ist
es
besonders
wichtig,
Kommunikation
und
Erreichbarkeit
innerhalb
der
Feuerwehr
bis
auf
ein
Maximum zu optimieren.
Die
Alarmierung
der
Feuerwehren
erfolgt
durch
die
Funksirenensteuerung.
Gleichzeitig
mit
dem
Ertönen
der
Sirene
werden
die
Kameraden
auch
mittels
SMS
auf
das
Handy
alarmiert.
Der
Funkbeauftragte
ist
verantwortlich
für
die
Aus-
und
Weiterbildung
der
Feuerwehrmänner
im
Sachgebiet
Nachrichtendienst,
die
Organisation
von
Funkübungen
und
die
Wartung
und
Instandhaltung
der
Funkgeräte
und
Kommunikationsmittel.
Die
Aufgaben
des
Sachbearbeiters
Nachrichtendienst:
•
Die Ausbildung der Mitglieder:
o
die
Funkgrundausbildung:
diese
be-inhaltet
mindestens
vier
Stunden
Schulung
und
Übung
in
der
eigenen
Wehr
als
Voraussetzung
für
die
Teilnahme
am
Funklehrgang
im
Bezirk,
nach
dessen
Bestehen
man
Funker
der
Feuerwehr
ist.
•
jährliche Funkschulungen und Funkübungen.
•
Führen
einer
Geräte-
und
Prüfkartei
zur
Auflistung
aller
vorhandenen
Geräte
und
deren
regelmäßige
Prüfung.
•
Auf
das
ausreichende
Vorhandensein
von
Nachrichtendienst-Unterlagen
zu
achten
(Meldertaschen
in
jedem
Fahrzeug
mit
notwendigen
Formularen
und
Utensilien
z.B.:
Meldezettel,
Einsatztagebuch,
Bleistift
Kugelschreiber usw.)
•
Wartung
und
Prüfung
von
Funk-
und
sonstigen
Kommunikationseinrichtungen.
Diese sind:
o
Alarmierungsanlage
(Sirene);
Kontrolle
der
Sirenenprobe (Samstag um 12:08 Uhr)
o
jährliches
Überprüfen
der
Hörbarkeit
der
Sirenen
im
Ortsgebiet
bezüglich
des
Katastrophenalarmes.
•
Funkgeräte: das sind Fix- und
Handfunkgeräte.
•
Sicht-
und
Funktionsüberprüfung
sowie
Instandhaltung.
•
Kontrolle des Ladezustandes der Batterien.
•
Veranlassung notwendiger Reparaturen
d
u
r
c
h
Fachwerkstätten, wobei kleinere
Wartungs-
und
Reparaturarbeiten selbst durchgeführt werden.