Sachbereiche
Atemschutz
Sachbearbeiter Atemschutz:
LM Stefan Kahlhofer
Der
Atemschutz
nimmt
in
der
Feuerwehr
eine
Sonderstellung
ein,
denn
die
Atemschutzträger
sind
diejenigen,
die
-
teilweise
unter
Einsatz
Ihres
Lebens
-
Menschen
unter
schwierigsten
Bedingungen
aus
brennenden Häusern retten.
Die
jeweils
drei
Männer
starken
Trupps
suchen
Gebäude
nach
Überlebenden
ab
und
führen
Innenlöschangriffe
durch.
Zu
Recht
werden
die
Atemschutzgeräteträger
als
die
Speerspitzen
im
Kampf
gegen das Feuer bezeichnet.
Der
Atemschutzwart
trägt
die
Verantwortung
für
die
Geräte
und
die
laufende
Überprüfung
der
Atemschutzausrüstung.
Um
den
Dienst
als
Atemschutzgeräteträger
versehen
zu
können,
ist
der
Besuch
des
Atemschutzträger
Lehrgangs
erforderlich,
weiter
ein
16-stündiger
Erste
Hilfe
Kurs,
sowie
eine
entsprechende
körperliche
Tauglichkeit.
Diese
wird
für
jeden
Atemschutzträger
periodisch
von
einem
Arzt
überprüft.
Weiter
muss
jeder
Atemschutzträger
jährlich
mindestens
zwei
Atemschutzübungen absolvieren.
Die Aufgabe des Sachbearbeiter Atemschutz:
•
Überprüfen der Atemschutzmasken
•
Eintragungen von Prüfungen im Masken-nachweis
•
Führen von Betriebsbüchern (Geräte-nachweise)
•
Laufende
Überprüfung
der
im
Einsatzfahrzeug
vorhandenen
Atemschutz-geräte,
jedoch
besonders nach jedem Einsatz.
•
Veranlassen
von
Service-
oder
Reparatur-arbeiten
(Kleinere
Service-
und
Wartungs-arbeiten
werden
selbst durchgeführt).
•
Jährliche
Begutachtung
und
Prüfung
der
Atemschutzgeräte
beim
Atemschutzprüfteam
im
Bezirk.
•
Veranlassen
einer
Grundüberholung,
alle
sechs
Jahre, durch eine Fachfirma.
•
Füllen
der
Pressluftflaschen
bei
einer
Atemluftfüllstelle.
•
Bei
den
Pressluftflaschen
ist
die
Kontrolle
der
Flaschenventile
erforderlich,
weiter
werden
die
Flaschen
alle
zehn
Jahre
bei
einer
Überprüfung,
durch
eine
Fachfirma,
auf
deren
Funktion
überprüft.
•
Nach
jedem
Maskengebrauch
erfolgt
eine
Reinigung,
Desinfektion
und
Trocknung
aller
Maskenteile,
sowie
eine
Funktionsprüfung:
Dichtheitsprüfung
•
Funktionsprüfung:
Dichtheitsprüfung
-
diese
wird
in
wiederkehrenden
Intervallen
mit
dem
zur
Verfügung
stehenden
Maskenprüfgerät
durchgeführt.
•
Kontrolle und Reinigung der Hitzeschutz-hauben.
•
Errichtung
und
Leitung
eines
Atemschutz-
sammelplatzes
bei
Einsätzen
bei
denen
mehrere
Atemschutztrupps im Einsatz sind.
•
Tauglichkeitsuntersuchung,
alle
3-5
Jahre
wiederholen
(Absprache
mit
Feuerwehrarzt
bzw.
Sachbearbeiter FMD).
•
Führen
der
erforderlichen
Untersuchungs-kartei
(Absprache mit SA FMD).