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Sachbereiche

Atemschutz

Sachbearbeiter Atemschutz: LM Stefan Kahlhofer Der Atemschutz nimmt in der Feuerwehr eine Sonderstellung ein, denn die Atemschutzträger sind diejenigen, die - teilweise unter Einsatz Ihres Lebens - Menschen unter schwierigsten Bedingungen aus brennenden Häusern retten. Die jeweils drei Männer starken Trupps suchen Gebäude nach Überlebenden ab und führen Innenlöschangriffe durch. Zu Recht werden die Atemschutzgeräteträger als die Speerspitzen im Kampf gegen das Feuer bezeichnet. Der Atemschutzwart trägt die Verantwortung für die Geräte und die laufende Überprüfung der Atemschutzausrüstung. Um den Dienst als Atemschutzgeräteträger versehen zu können, ist der Besuch des Atemschutzträger Lehrgangs erforderlich, weiter ein 16-stündiger Erste Hilfe Kurs, sowie eine entsprechende körperliche Tauglichkeit. Diese wird für jeden Atemschutzträger periodisch von einem Arzt überprüft. Weiter muss jeder Atemschutzträger jährlich mindestens zwei Atemschutzübungen absolvieren. Die Aufgabe des Sachbearbeiter Atemschutz: Überprüfen der Atemschutzmasken Eintragungen von Prüfungen im Maskennachweis Führen von Betriebsbüchern (Gerätenachweise) Laufende Überprüfung der im Einsatzfahrzeug vorhandenen Atemschutzgeräte, jedoch besonders nach jedem Einsatz. Veranlassen von Service- oder Reparaturarbeiten (Kleinere Service- und Wartungsarbeiten werden selbst durchgeführt). Jährliche Begutachtung und Prüfung der Atemschutzgeräte beim Atemschutzprüfteam im Bezirk. Veranlassen einer Grundüberholung, alle sechs Jahre, durch eine Fachfirma. Füllen der Pressluftflaschen bei einer Atemluftfüllstelle. Bei den Pressluftflaschen ist die Kontrolle der Flaschenventile erforderlich, weiter werden die Flaschen alle zehn Jahre bei einer Überprüfung, durch eine Fachfirma, auf deren Funktion überprüft. Nach jedem Maskengebrauch erfolgt eine Reinigung, Desinfektion und Trocknung aller Maskenteile, sowie eine Funktionsprüfung: Dichtheitsprüfung Funktionsprüfung: Dichtheitsprüfung - diese wird in wiederkehrenden Intervallen mit dem zur Verfügung stehenden Maskenprüfgerät durchgeführt. Kontrolle und Reinigung der Hitzeschutzhauben. Errichtung und Leitung eines Atemschutzsammelplatzes bei Einsätzen bei denen mehrere Atemschutztrupps im Einsatz sind. Tauglichkeitsuntersuchung, alle 3-5 Jahre wiederholen (Absprache mit Feuerwehrarzt bzw. Sachbearbeiter FMD). Führen der erforderlichen Untersuchungskartei (Absprache mit SA FMD).
FF SIEGENFELD
PEGELSTAND FLÜSSE WETTERWARNUNGEN 122
ALARMSTATUS
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Sachbereiche Atemschutz Sachbearbeiter Atemschutz: LM Stefan Kahlhofer Der Atemschutz nimmt in der Feuerwehr eine Sonderstellung ein, denn die Atemschutzträger sind diejenigen, die - teilweise unter Einsatz Ihres Lebens - Menschen unter schwierigsten Bedingungen aus brennenden Häusern retten. Die jeweils drei Männer starken Trupps suchen Gebäude nach Überlebenden ab und führen Innenlöschangriffe durch. Zu Recht werden die Atemschutzgeräteträger als die Speerspitzen im Kampf gegen das Feuer bezeichnet. Der Atemschutzwart trägt die Verantwortung für die Geräte und die laufende Überprüfung der Atemschutzausrüstung. Um den Dienst als Atemschutzgeräteträger versehen zu können, ist der Besuch des Atemschutzträger Lehrgangs erforderlich, weiter ein 16-stündiger Erste Hilfe Kurs, sowie eine entsprechende körperliche Tauglichkeit. Diese wird für jeden Atemschutzträger periodisch von einem Arzt überprüft. Weiter muss jeder Atemschutzträger jährlich mindestens zwei Atemschutzübungen absolvieren. Die Aufgabe des Sachbearbeiter Atemschutz: Überprüfen der Atemschutzmasken Eintragungen von Prüfungen im Masken-nachweis Führen von Betriebsbüchern (Geräte-nachweise) Laufende Überprüfung der im Einsatzfahrzeug vorhandenen Atemschutz-geräte, jedoch besonders nach jedem Einsatz. Veranlassen von Service- oder Reparatur-arbeiten (Kleinere Service- und Wartungs-arbeiten werden selbst durchgeführt). Jährliche Begutachtung und Prüfung der Atemschutzgeräte beim Atemschutzprüfteam im Bezirk. Veranlassen einer Grundüberholung, alle sechs Jahre, durch eine Fachfirma. Füllen der Pressluftflaschen bei einer Atemluftfüllstelle. Bei den Pressluftflaschen ist die Kontrolle der Flaschenventile erforderlich, weiter werden die Flaschen alle zehn Jahre bei einer Überprüfung, durch eine Fachfirma, auf deren Funktion überprüft. Nach jedem Maskengebrauch erfolgt eine Reinigung, Desinfektion und Trocknung aller Maskenteile, sowie eine Funktionsprüfung: Dichtheitsprüfung Funktionsprüfung: Dichtheitsprüfung - diese wird in wiederkehrenden Intervallen mit dem zur Verfügung stehenden Maskenprüfgerät durchgeführt. Kontrolle und Reinigung der Hitzeschutz-hauben. Errichtung und Leitung eines Atemschutz- sammelplatzes bei Einsätzen bei denen mehrere Atemschutztrupps im Einsatz sind. Tauglichkeitsuntersuchung, alle 3-5 Jahre wiederholen (Absprache mit Feuerwehrarzt bzw. Sachbearbeiter FMD). Führen der erforderlichen Untersuchungs-kartei (Absprache mit SA FMD).
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